Zweck unseres Anwaltverbands ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft.
- die Förderung der Rechtspflege und Gesetzgebung, die Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, der Verschwiegenheit und der Gewährleistung des Rechts auf Interessenvertretung.
- Die Sicherung und Förderung der Qualität anwaltlicher Leistungen,
- der Aus-und Fortbildungen sowie die Pflege des Gemeinsinns, des wissenschaftlichen Geistes und des Geschichtsbewusstseins der Rechtsanwaltschaft.